Issues relating to FP7 Indirect Actions). Die Verteidigung bringt weiter vor, die fehlende Absicht bzw. Bereicherungsabsicht zeige sich auch an der vom Beschuldigten verfolgten offenen Kommunikation. Eine solche sei von jemandem, der etwas zu verbergen habe, nicht zu erwarten. Auch gegenüber den anderen Projektteilnehmern sei der Beschuldigte offen für seine Abrechnungsweise eingestanden und habe angegeben, schon immer auf diese Weise Rechnung gestellt zu haben (S. 18 f. der Plädoyernotizen; pag. 18 792 f.). Auch diese Einwände sind grundsätzlich nicht geeignet, den Beschuldigten zu entlasten.