Nichts zu seinen Gunsten ableiten kann der Beschuldigte auch aus der unter dem «Guide to Financial Issues relating to FP7 Indirect Actions» (abrufbar unter: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/fp7/89556/financial_guidelines_en 43 .pdf, zuletzt besucht am 13. März 2018) neuerdings zugelassenen Abrechnung mit «Average Costs». Wie bereits erwähnt, zeigt sich die Systemwidrigkeit der vom Beschuldigten verfolgten Abrechnungsmethode nicht in erster Linie in der Rechnung mit Durchschnittskosten, sondern darin, dass er Kosten geltend machte, die weit über seinen effektiven Kosten lagen.