Ansonsten beschränkten sich die Abweichungen auf einzelne Rechnungsfehler, was sich angesichts der Datenmenge aber nicht vollständig vermeiden lässt. Nichts zu seinen Gunsten ableiten kann der Beschuldigte auch aus der unter dem «Guide to Financial Issues relating to FP7 Indirect Actions» (abrufbar unter: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/fp7/89556/financial_guidelines_en 43 .pdf, zuletzt besucht am 13. März 2018) neuerdings zugelassenen Abrechnung mit «Average Costs».