Während sich die Auditoren der EU auf einen relativ formellen Standpunkt stellten und die Leistungen strikt nach den Vorgaben des Annex II auswerteten, versuchten die Revisoren und auch die Vorinstanz, sämtliche Aufwendungen zu ermitteln, die dem Beschuldigten tatsächlich angefallen waren, um so zu den effektiven Kosten der Q. und R._____-Gesellschaften zu gelangen. Da der Beschuldigte während dem Verfahren ständig weitere Aufwendungen geltend machte und neue Belege einreichte, hatte das Revisorat der StA WD seine Berechnungen mehrfach zu überprüfen und passte diese bereits an, wo eine Auswirkung zu Gunsten des Beschuldigten plausibel gemacht wurde (vgl. beispielhaft