Alle analysierten die vom Beschuldigten verfolgte Abrechnungsmethode und sahen darin ein systematisch falsches Vorgehen, welches darauf ausgerichtet war, mehr von der EU erhältlich zu machen, als vertraglich zugesichert war. Während sich die Auditoren der EU auf einen relativ formellen Standpunkt stellten und die Leistungen strikt nach den Vorgaben des Annex II auswerteten, versuchten die Revisoren und auch die Vorinstanz, sämtliche Aufwendungen zu ermitteln, die dem Beschuldigten tatsächlich angefallen waren, um so zu den effektiven Kosten der Q. und R._____-Gesellschaften zu gelangen.