Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass die Revisoren nicht zu grundsätzlich verschiedenen Feststellungen gelangten. Alle analysierten die vom Beschuldigten verfolgte Abrechnungsmethode und sahen darin ein systematisch falsches Vorgehen, welches darauf ausgerichtet war, mehr von der EU erhältlich zu machen, als vertraglich zugesichert war.