Leistungen vorgesehene Feld nicht versehentlich übersah, sondern absichtlich 42 nicht ausfüllte, weil er sich bewusst sein musste, dass die von ihm nun geltend gemachten Zahlen von der EU nicht (vollumfänglich) akzeptiert worden wären. Die Vorinstanz wies weiter zutreffend darauf hin, dass der Beschuldigte bereits unter dem System des BBW eine erste Umstellung in der Abrechnung vornehmen musste, als die Drittfinanzierungen der AC.________(Gesellschaft) bzw. der AE.________(Gesellschaft) wegfielen.