Gegenüber der EU deklarierte er in der Folge aber nicht bloss 50% mehr, sondern rechnete mit einem weit über dem Gesamtlohn der Mitarbeitenden liegenden Durchschnittsstundensatz, ohne den Anteil der «contribution in kind» über das auf dem Abrechnungsblatt explizit vorgesehene Feld auszuweisen. Die offensichtlich überhöhte Bemessung der «contribution in kind»-Leistungen in Kombination mit dem Umstand, dass sich der Beschuldigte offensichtlich vorgängig bereits relativ intensiv mit den Sachleistungen Dritter auseinandergesetzt hatte und die Abrechnungen ansonsten immer formell korrekt erfolgten, legen den Schluss nahe, dass er das für die «contribution in kind»-