Darin sieht die Kammer – wie bereits die Vorinstanz – einen ersten deutlichen Hinweis darauf, dass der Beschuldigte sich des Systemwechsels sehr wohl bewusst war und sich entsprechend auch mit der Frage auseinandersetzte, wie und was unter den neuen Richtlinien abgerechnet werden durfte. Dieser Eindruck verstärkt sich, wenn man die Handhabung des Beschuldigten mit den «contribution in kind»-Leistungen näher betrachtet: So machte er sich gemäss eigenen Angaben auf die Suche nach Möglichkeiten der Drittfinanzierung und stiess dabei auf das Studienprogramm Leonardo da Vinci.