Beide Systeme basieren auf der Geltendmachung der tatsächlichen/effektiven Kosten, welche – je nach Projekt – zu einem bestimmten Prozentsatz subventioniert werden. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass unter dem BBW maximale Stundensätze vorgegeben wurden, welche als solche bereits einen Gemeinkostenzuschlag beinhalteten. Im Rahmen der Abrechnung gegenüber der EU fehlt im Annex II ein maximaler Stundensatz und den Gemeinkosten wird mit einem pauschalen Zuschlag von 20% Rechnung getragen.