41 haft seien. Andererseits seien auch die Auditoren der EK, die Revisoren der StA WD und auch die Vorinstanz allesamt zu unterschiedlichen Resultaten gelangt. Der Beschuldigte führte weiter aus, die von ihm verfolgte Abrechnungsmethode mit Durchschnittskosten sei im Übrigen nicht abwegig, da sie nun im Rahmen der FP7- Projekte auch offiziell zugelassen werde (S. 15 ff. der Plädoyernotizen; pag. 18 726 ff.). Entsprechend den Ausführungen der Vorinstanz – auf deren zutreffende Erwägungen zum Wissen und Wollen des Beschuldigten (Ziff.