Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch die dem erstinstanzlichen Motiv angehängten Berechnungstabellen zu den einzelnen Projekten (pag. 18 567 ff.). Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Projekten geht die Kammer – mit der Vorinstanz – zusammengefasst von folgendem Deliktsbetrag aus (pag. 18 530):