Aus den beschriebenen Umständen wird ersichtlich, dass sich der Beschuldigte bereits vor dem Verfahren relativ ausführlich mit den «contribution in kind»-Leistungen und damit auch mit den Voraussetzungen für deren Förderungsfähigkeit auseinandergesetzt haben musste. Nicht nachvollziehbar erscheint für die Kammer in diesem Zusammenhang, weshalb der Beschuldigte die Sachleistungen Dritter explizit in einem Arbeitsvertrag erwähnte, gleichzeitig aber das entsprechende – speziell für die Geltendmachung dieser Leistungen vorgesehene – Feld auf den Formularen C konstant übersehen oder ihm keine Beachtung geschenkt haben will.