Der Beschuldigte gab an, dies unterlassen zu haben, weil er sich mit dem Inhalt und den Voraussetzungen von Annex II nicht auseinandergesetzt habe (S. 13 der Plädoyernotizen; pag. 18 724). Gleichzeitig führte er aber aus, er habe sich während der Projektarbeit mit StudEx in Verbindung gesetzt, wo ihm empfohlen worden sei, qualifiziertes Personal anzuwerben, um die «Sachleistungskriterien» zu erfüllen (S. 4 der Eingabe des Beschuldigten vom 16. November 2017; pag. 18 673). Auch in den Arbeitsverträgen der Q. und R._____-Gesellschaften wird teilweise explizit auf die Sachleistungen Dritter Bezug genommen. Dem Lohn von AH.