b/i des Annex II verfolgten, und die Unterstützungskosten darum nicht förderungsfähig waren, kann an dieser Stelle offen bleiben. Der Beschuldigte erfüllte auch die an die Förderungsfähigkeit von «contribution in kind»-Leistungen gestellten formellen Voraussetzungen nicht. So müssen Sachleistungen Dritter vorgängig von der EK genehmigt (Art. II.19 Ziff. 1 lit. e Annex II) und in den Formularen C in einem separaten Feld ausgewiesen werden. Der Beschuldigte gab an, dies unterlassen zu haben, weil er sich mit dem Inhalt und den Voraussetzungen von Annex II nicht auseinandergesetzt habe (S. 13 der Plädoyernotizen;