Verlangt wird diesbezüglich in materieller Hinsicht, dass die Leistung des Dritten speziell «zur Nutzung im Rahmen des Projekts» bereitgestellt wurde. Nicht als Projekteinnahmen gelten die Sachleistungen Dritter indessen, wenn der Vertragspartner frei über deren Nutzung entscheiden kann. Die Mitarbeitenden der Q. und R._____-Gesellschaften wurden gemäss Angaben des Beschuldigten von StudEx unterstützt (S. 4 der Eingabe des Beschuldigten vom 16. November 2017; pag. 18 673). Bei StudEx handelt es sich um eine ehemalige vom Bund beauftragte Vermittlungsorganisation zur Umsetzung des europäischen Bildungsprogramms «Leonardo da Vinci». StudEx vermittelte in diesem Zusammenhang europäischen