Da die Mitarbeitenden praktisch ausschliesslich Projektarbeit verrichteten, widerspiegeln diese Kosten auch effektiven und damit förderungsfähigen Projektaufwand. Aus der Gegenüberstellung von Projektaufwand und Anzahl geleisteter Projektstunden ergibt sich der massgebliche Stundenansatz eines jeden Mitarbeitenden. Die Vorinstanz wies sodann zutreffend darauf hin, dass der Beschuldigte ein Interesse daran hatte, die Projektkosten möglichst tief zu halten, da mit höheren Kosten zusätzlich das Erfordernis einer höheren Fremdfinanzierung verbunden gewesen wäre (S. 72 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;