Bei der Ermittlung des massgebenden Stundenansatzes der Mitarbeitenden der Q. und R._____-Gesellschaften berücksichtigen die Revisoren der StA WD nebst dem 35 Grundlohn auch das jährlich ausbezahlte Weihnachtsgeld sowie die Spesenvergütungen – mithin sämtliche von den Q. und R._____-Gesellschaften für die Arbeit ihrer Mitarbeitenden aufgewendeten Kosten. Da die Mitarbeitenden praktisch ausschliesslich Projektarbeit verrichteten, widerspiegeln diese Kosten auch effektiven und damit förderungsfähigen Projektaufwand.