Im Gegensatz dazu erklärten es sich die Revisoren der StA WD zum Ziel, die von den vertraglichen Grundlagen materiell als subventionsfähig deklarierten effektiven Kosten zu ermitteln. In Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro reo» versuchten sie dabei stets, von der für den Beschuldigten günstigsten Sachverhaltsvariante ausgehen, was methodisch nicht zu beanstanden ist.