soweit ein Projekt zu 100% subventioniert wird, erwirtschaftet sie sogar einen Gewinn von EUR 20.00. Je mehr Mitarbeitende die Gesellschaft zu einem unter dem gegenüber der EU ausgewiesenen Stundenansatz anstellt, desto grösser werden die frei zur Verfügung stehenden Mittel. Verstärkt wird dieser Effekt auch durch den in den Beispielen unberücksichtigt gebliebenen Gemeinkostenbeitrag. Angesichts der gegenüber der EU massiv übersetzt deklarierten Gehälter der übrigen Mitarbeitenden und den fehlenden Fremdfinanzierungsquellen bleiben für die Kammer keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte bei seiner Abrechnung nach dem soeben im zweiten Beispiel beschriebenen System vorging.