Da die Lohnsumme gleich bleibt und die Gesellschaft im Falle einer 50% Subventionierung weiterhin 50% der Kosten selber zu tragen hat, erleidet die EU im Ergebnis keinen Vermögensschaden. Wenn dieselbe Gesellschaft gegenüber der EU wiederum je EUR 50.00 pro Stunde für die Projektarbeit zweier Mitarbeitenden geltend macht, ihnen intern aber EUR 75.00 und EUR 5.00 ausbezahlt, erhält sie von der EU mehr, als sie tatsächlich an Lohnkosten aufwendet. Im Falle einer 50% Subventionierung erleidet sie bei einer derartigen Deklaration im Ergebnis einen kleineren Verlust (EUR 20.00 statt EUR 50.00); soweit ein Projekt zu 100% subventioniert wird, erwirtschaftet sie sogar einen Gewinn von EUR