Mit den effektiven Durchschnittskosten rechnet sie ab, wenn – bei einer Geltendma- 34 chung der gleichen Lohnsumme – einem Mitarbeitenden intern EUR 75.00, dem andern aber nur EUR 25.00 ausbezahlt werden. Da die Lohnsumme gleich bleibt und die Gesellschaft im Falle einer 50% Subventionierung weiterhin 50% der Kosten selber zu tragen hat, erleidet die EU im Ergebnis keinen Vermögensschaden.