Zur Veranschaulichung soll das nachfolgende – überzeichnete und fiktive – Zahlenbeispiel dienen: Eine Gesellschaft, die ihren Mitarbeitenden A und B je EUR 50.00 pro Stunde für die geleisteten Projektarbeiten bezahlt, und diese Löhne in der entsprechenden Höhe gegenüber der EU geltend macht, rechnet nach den effektiven Kosten ab. Mit den effektiven Durchschnittskosten rechnet sie ab, wenn – bei einer Geltendma- 34 chung der gleichen Lohnsumme – einem Mitarbeitenden intern EUR 75.00, dem andern aber nur EUR 25.00 ausbezahlt werden.