Anders als er glauben machen will, rechnete er damit nicht mit den tatsächlichen, sondern mit rein fiktiven Durchschnittskosten. Zur Veranschaulichung soll das nachfolgende – überzeichnete und fiktive – Zahlenbeispiel dienen: Eine Gesellschaft, die ihren Mitarbeitenden A und B je EUR 50.00 pro Stunde für die geleisteten Projektarbeiten bezahlt, und diese Löhne in der entsprechenden Höhe gegenüber der EU geltend macht, rechnet nach den effektiven Kosten ab.