Ermöglicht wurde dies erst durch die systemwidrige Abrechnungsweise des Beschuldigten: Während er gegenüber der EU für sich selber einen Lohn angab, der weit unter dem lag, was er sich gesamthaft ausbezahlte, machte er für seine Mitarbeitenden einen Lohn geltend, der den ihnen tatsächlich ausbezahlten Lohn um ein Mehrfaches überstieg. Anders als er glauben machen will, rechnete er damit nicht mit den tatsächlichen, sondern mit rein fiktiven Durchschnittskosten.