nanzierung, sondern generierten praktisch ausschliesslich Projekterträge (Ziff. 12.3 hiervor). Aufgrund der vertraglich vorgesehenen Teilsubventionierung der tatsächlichen Personalkosten hätten die Q. und R._____-Gesellschaften in dieser Konstellation damit zwingend Verluste schreiben müssen. Dies taten sie aber nicht. Vielmehr deckten sie mit den Subventionsgeldern der EU neben den vollen Lohnkosten der Mitarbeitenden zusätzlich einen beträchtlichen Bonus des Beschuldigten. Ermöglicht wurde dies erst durch die systemwidrige Abrechnungsweise des Beschuldigten: