Die Revisoren der StA WD wendeten bei ihren Berechnungen ein ähnliches System an wie zuvor die Auditoren der EK. Sie berücksichtigten bei der Ermittlung der massgebenden Stundenansätze nicht nur die Löhne der Mitarbeitenden, sondern auch die Spesenentschädigungen und das ausgerichtete Weihnachtsgeld. Anders als die Auditoren der EK anerkannten sie dem Grundsatz nach die Stunden sämtlicher Mitarbeitenden und auch jene des Beschuldigten.