Während das BBW für verschiedene Mitarbeiterkategorien unterschiedliche Maximalstundenansätze vorschreibt, fehlt im Annex II eine entsprechende Regelung. Vorausgesetzt wird lediglich, dass die Aufwendungen tatsächlich getätigt, wirtschaftlich und für die Durchführung des Projekts erforderlich sind (Art. II.19 Ziff. 1 lit. a Annex II). Übermässige oder unbedachte Ausgaben werden dagegen nicht subventioniert (Art. II.19 Ziff. 2 lit. h Annex II).