13 01 178 f und Revisionsnotiz vom 5. Juli 2007, pag. 13 01 350 f.) und er wurde aufgefordert, «bei zukünftigen Projektbeteiligungen die Finanzierungskriterien des BBW strikt einzuhalten» (Schreiben vom 13. Juni 2002; pag. 13 01 079). Die Berufung auf eine Spezialvereinbarung indiziert umgekehrt aber bereits, dass sich der Beschuldigte sehr wohl bewusst war, eine von den geltenden Regeln abweichende Abrechnungsmethode zu verfolgen (zum Wissen und Wollen des Beschuldigten eingehend Ziff. 12.7 hiernach).