Hinweise auf die Vereinbarung einer von den effektiven Kosten abweichenden Abrechnungsmethode, welche der Beschuldigte mit dem ehemaligen Direktor des BBW geschlossen haben will, lassen sich den Unterlagen nicht entnehmen. Vielmehr wurde seitens des SBF ausgeführt, der Beschuldigte habe wohl eher grosszügig als sparsam abgerechnet (S. 2 des Schreibens vom 16. September 2011; pag. 13 01 007). Die vom Beschuldigten in Rechnung gestellten Beträge wurden denn auch verschiedentlich nach unten korrigiert (Revisionsnotiz vom 13. Juni 2007, pag. 13 01 178 f und Revisionsnotiz vom 5. Juli 2007, pag.