Die Differenz zwischen ihrem Lohn und dem gegenüber der EU deklarierten Betrag war sogar so gross, dass selbst bei einer in weiten Teilen zu 50% subventionierten Forschungstätigkeit ein «Überschuss» zu Gunsten der Q. und R._____-Gesellschaften übrig blieb. Diesen Überschuss verwendeten sie in der Folge darauf, dem Beschuldigen seinen monatlichen Lohn von CHF 15‘000.00 bis 17‘000.00 zu finanzieren und ihm Ende Jahr einen stattlichen Bonus auszurichten.