8.3 hiervor). Es lässt sich aber auch anhand der von den Q. und R._____-Gesellschaften geleisteten Lohnzahlungen nachvollziehen: Anstelle der vertraglich vorgesehenen, effektiven Kosten, stellte der Beschuldigte für die Arbeit seiner Mitarbeitenden gegenüber der EU weit mehr in Rechnung, als er ihnen an Lohn ausbezahlte. Die Differenz zwischen ihrem Lohn und dem gegenüber der EU deklarierten Betrag war sogar so gross, dass selbst bei einer in weiten Teilen zu 50% subventionierten Forschungstätigkeit ein «Überschuss» zu Gunsten der Q. und R._____-Gesellschaften übrig blieb.