Diese Projektstunden multiplizierte er mit einem fiktiven Stundensatz, der sich eventuell an den Maximalstundensätzen der BBW-Tabelle orientierte. Soweit dieses «Budget» in der Folge bewilligt wurde und die entsprechende Anzahl Stunden auch tatsächlich geleistet wurden, stellte der Beschuldigte die budgetierten Kosten in Rechnung. Dies stets unter Berücksichtigung des Prozentsatzes der für das Projekt bewilligten Subventionen. Dass der Beschuldigte mit dieser Berechnungsmethode weder dem System des BBW, noch jenem der EU folgte, ergibt sich zunächst aus dem auf die effektiven Kosten Bezug nehmenden Wortlaut der Unterlagen des BBW (vgl. Blatt «Maximale Stundensätze» auf pag.