Zwischenfazit Aus den Aussagen des Beschuldigten lässt sich nach Ansicht der Kammer in etwa ableiten, nach welchem System er bei der Bemessung seiner Projektkosten vorging: Im Rahmen des Projektantrags an die EU (bzw. früher des Gesuchs an das BBW) budgetierte der Beschuldigte die erwartete Anzahl Projektstunden eines jeden Mitarbeiters für ein bestimmtes Projekt. Diese Projektstunden multiplizierte er mit einem fiktiven Stundensatz, der sich eventuell an den Maximalstundensätzen der BBW-Tabelle orientierte.