Deshalb habe er eine Absprache mit dem damaligen Direktor des BBW (AG.________) getroffen, wonach sie (die Q. und R._____-Gesellschaften) berechtigt gewesen seien, normale Industrieansätze zu verrechnen, solange die Gesamtbudgetkosten eingehalten worden seien. Im Ergebnis seien damit sowohl die Budgetierung als auch die Abrechnung auf Basis des BBW-Zahlenmodells erfolgt, dies aber unter «Berücksichtigung des Gesamtkostenbudgets» und mit einer «durchschnittlichen Verteilung der Personalkosten» (S. 7 f. des Schreibens vom 30. November 2015; pag. 18 092 f.). Zwischenfazit