05 02 027 Z. 170-173). Der Beschuldigte führte weiter aus, die EU sei nur an der «Gesamtnutzung der Ressourcen» interessiert gewesen. Man habe die [wohl: bewilligten] Ressourcen über die unterschiedlichen Berichtsperioden mehr oder weniger ausnutzen können. In einem Schreiben vom 30. November 2015 an die Vorinstanz präzisierte der Beschuldigte, das vom BBW entwickelte Entlöhnungsmodell sei für Hochschulen, nicht aber für Industrieunternehmungen attraktiv. Deshalb habe er eine Absprache mit dem damaligen Direktor des BBW (AG.