05 01 017 Z. 310-312). Er habe mithin in einem Gesuch angegeben, welcher Betrag für das jeweilige Personal in Rechnung gestellt werden würde. Wie hoch der individuelle Lohn [tatsächlich] gewesen sei, sei nie gefragt worden (pag. 05 02 025 Z. 101-103). Geschätzte Durchschnittskosten habe er auch in den Abrechnungsformularen bzw. dem Formular C geltend gemacht (pag. 05 01 016 Z. 263 ff. i.V.m. Z. 271 f.). Bei der späteren Abrechnung sei nur ein Teil dieser offerierten Kosten bezahlt worden. Dabei hätten sie [wohl: die EU bzw. das zuvor das BBW] und die Q. und R._____- Gesellschaften je einen Teil der Kosten getragen (pag. 05 02 025 Z. 110-112).