04 012 095 und 096). Bei einer Zusammenstellung der gesamthaft an den Beschuldigen geflossenen Entschädigungen ergibt sich für diesen rechnerisch ein Stundenansatz, der den Maximalstundenansatz der BBW-Tabelle um mehr als das Doppelte übersteigt. Auch in dem vom Beschuldigten selber eingereichten Gutachten der AF.________ GmbH wird von einem effektiven Stundenansatz des Beschuldigten von durchschnittlich rund CHF 300.00 ausgegangen (Gutachten der AF.________ GmbH vom 16. November 2015, S. 4 f.; pag. 18 082 f.). Bereits diese Erkenntnis lässt sich grundsätzlich nicht mit der vom Beschuldigten behaupteten Abrechnung nach den BBW-Standards vereinbaren.