Nebst einem jährlichen «Weihnachtsgeld» – das auch den übrigen Mitarbeitenden ausbezahlt wurde – erhielt der Beschuldigte zusätzlich ein Verwaltungsratshonorar von CHF 15‘000 pro Jahr. Ergänzt wurden diese Leistungen schliesslich durch einem jährlichen Bonus. Dieser betrug in den Jahren 2005 und 2006 je CHF 100‘000, in den Jahren 2007 und 2008 CHF 80‘000 (Lohnlisten 2004 bis 2008 der Q._______AG, pag. 09 001 051 ff.). Die R.______GmbH bezahlte dem Beschuldigten zwar keinen Lohn, richtete ihm aber einen jährlichen Bonus von CHF 120‘000 (Jahr 2004), CHF 150‘000 (Jahr 2005), CHF 120‘000 (Jahr 2006), CHF 75‘000 (Jahr 2007) und CHF 120‘000 (Jahr 2008) aus (Auszüge