. 29 Die den Mitarbeitenden in den Jahren 2004 bis 2008 tatsächlich ausbezahlten Löhne lassen sich der Finanzbuchhaltung bzw. den zusammengestellten Lohnlisten der Q. und R._____-Gesellschaften entnehmen. Danach wurde der Beschuldigte von der Q._______AG für seine Arbeit mit einem Bruttolohn von monatlich CHF 15‘000 entschädigt. Bis ins Jahr 2008 stieg dieser Lohn auf monatliche CHF 17‘000 an. Nebst einem jährlichen «Weihnachtsgeld» – das auch den übrigen Mitarbeitenden ausbezahlt wurde – erhielt der Beschuldigte zusätzlich ein Verwaltungsratshonorar von CHF 15‘000 pro Jahr.