So lag der maximal förderungsfähige Stundensatz für einen Projektleiter unter dem 5. EU- Forschungsprogramm bei CHF 143.00/h, für einen Stv. Projektleiter bei CHF 119.00/h, für einen erfahrenen Wissenschaftler bei CHF 99.00/h, für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter bei CHF 84.00/h und für einen Techniker/Programmierer bei CHF 74.00/h – dies jeweils bei einer maximalen Anzahl von monatlich 152 anrechenbaren Stunden (pag. 13 01 009 i.V.m. pag. 05 02 025 Z. 88 f.).