Auch für die R.______GmbH findet sich für die Jahre 2005 bis 2009 eine entsprechende Zusammenstellung (pag. 18 454). Diese stützt sich auf Jahresabschlüsse, die zwar weder geprüft noch revidiert sind, aber allesamt vom Beschuldigten unterzeichnet wurden. Die Kammer hat die entsprechenden Angaben nachvollzogen und für korrekt befunden. Daraus erhellt, dass die Q. und R._____-Gesellschaften neben der Projektarbeit auch Kapital- (Q._______AG und R.______GmbH) und Liegenschaftsgeschäfte (Q._______AG) tätigten.