18 672). Die vom Beschuldigten als Reaktion auf das erstinstanzliche Urteil vorgebrachten – neuen – Zahlen sind für die Kammer nicht nachvollziehbar. Die Vorinstanz fasste die in den Unterlagen vorhandenen, teils revidierten und geprüften (2006 und 2007), teils geprüften aber nicht revidierten (2008) und die teils weder geprüften noch revidierten Jahresabschlüsse (2009) der Q._______AG zusammen (pag. 18 453 mit Hinweisen auf die jeweiligen Fundstellen in den Akten). Auch für die R.______GmbH findet sich für die Jahre 2005 bis 2009 eine entsprechende Zusammenstellung (pag.