Dies insbesondere auch bei Projekten, welche zu 100% finanziert gewesen seien und man damit einen Umsatz von 120% generiert habe. Wenn zusätzlich die Einkünfte aus Beratertätigkeiten, die Mieterträge und Renditen aus Kapitalinvestitionen berücksichtigt würden, seien lediglich 53% des Umsatzes der Q. und R._____-Gesellschaften mit den Förderungsgeldern in Verbindung zu bringen (S.5 f. der Plädoyernotizen, pag. 18 716 f.; S. 3 der Eingabe des Beschuldigten vom 16. November 2017 inkl. dort erwähnter Beilagen, für die deutsche Version pag. 18 672).