Unternehmen mit einem höheren Lohnniveau erhalten damit höhere Subventionsbeiträge, tragen aber auch selber höhere Kosten, während Teilnehmer mit tieferen Löhnen auf eine volumenmässig kleinere Querfinanzierung angewiesen sind. Wie die Vorinstanz weiter zutreffend ausführt, bedeutet die Regel gleichzeitig zwingend, dass neben der Forschungstätigkeit zusätzliche Einnahmen generiert werden müssen, sei es durch weitere projektfremde Tätigkeiten oder durch Drittfinanzierungen.