12. Erwägungen der Kammer 12.1 Vorbemerkung zum oberinstanzlichen Prüfungsumfang Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen seiner EU-Projektarbeit mit Blick auf sechs Projekte gezielt systematisch falsch abgerechnet zu haben, und so zu Forschungsgeldern gelangt zu sein, die ihm nicht zugestanden hätten. Der Beschuldigte gesteht ein, mit seiner Abrechnungsmethode gewisse Vertragsbestimmungen verletzt zu haben, bestreitet aber die strafrechtliche Relevanz seines Handelns.