Aus seiner Unwissenheit könne auch nicht geschlossen werden, er habe einen Vermögensschaden der EU billigend in Kauf genommen. Dass die vom Beschuldigten angewendete Abrechnungspraxis im Übrigen «nicht aus dem Tierbuch stamme», ergebe sich aus dem Umstand, dass unter den FP7-Projekten die Abrechnung mit durchschnittlichen Personalkosten explizit zugelassen werde. Wenn man bei der Berechnung der tatsächlichen Ist-Kosten auf die Angaben in der Buchhaltung abstelle und den gesamten Lohn des Beschuldigten berücksichtigte, werde ersichtlich, dass dieser nicht in Bereicherungsabsicht gehandelt, sondern nur das gefordert habe, was ihm auch zugestanden habe.