Der Beschuldigte bestreite eine Schädigungsabsicht im Zusammenhang mit seiner fehlerhaften Abrechnungspraxis und verweise auf seine langjährige Übung, welche er seit Beginn seiner Tätigkeit in den EU-Forschungsprogrammen angewendet habe und die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bei der AC.________(Gesellschaft) und der AE.________(Gesellschaft) bestens bekannt gewesen sei. Aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen in derartigen Forschungsprojekten habe der Beschuldigte darauf vertraut, nach der ihm bekannten Methode abrechnen zu können und angenommen, nichts Falsches zu machen.