nicht mehr über das BBW abgewickelt, sondern direkt von der EU vergütet worden seien, habe er es unterlassen, seine Abrechnungspraxis den neuen Standards anzupassen und darum weiterhin nach den unter dem Regime des BBW geltenden Grundsätzen abgerechnet. Dieses Vorgehen entspreche unbestrittenermassen nicht den unter den FP6- Projekten geltenden Vorgaben. Unwirklich sei indessen, dass sich der Beschuldigte wegen diesem einen systematischen Fehler vor einem bernischen Strafgericht verantworten müsse. Die Projektunterlangen würden einen Sanktionsmechanismus vorsehen, nach welchem Vertragsverletzungen vom Gericht erster Instanz der EU in Brüssel nach belgischem Recht zu beurteilen seien.