Ein weiteres Indiz für die wissentlich falsche Abrechnung des Beschuldigten finde sich schliesslich im Umstand, dass S.________ genau die «fehlerhaften» Unterlagen betreffend die Personalkosten vorenthalten worden seien, obwohl es sich dabei eigentlich um den Hauptteil der Prüfung gehandelt habe, wo sich der Beizug einer aussenstehenden Fachperson besonders anerboten hätte.